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Ab 1. Mai 2026 und somit vor wenigen Tagen ist die 36. StVO-Novelle in Kraft getreten. Sie brachte auch wichtige Änderungen für Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr:
Ausweitung der Helmpflicht:
Ab jetzt gilt die Helmpflicht bei E-Bikes bis zum 14.Geburtstag und bei E-Scootern bis zum 16.Geburtstag (bisher bis 12 Jahre). Aus verkehrspädagogischer und verkehrspsychologischer Sicht ist dadurch von einer höheren Helmtragequote und einer besseren Vorbildwirkung von älteren Kindern und Jugendlichen auf jüngere Kinder auszugehen. Wir hoffen auf einen positiven Effekt für die Verkehrssicherheit.
Klingel/Hupe und Blinker:
Weiters müssen E-Scooter seit 1.Mai mit einer Klingel oder Hupe und seitlich an den Lenkerenden mit Blinkern ausgestattet sein. Modelle ohne Klingel/Hupe und ohne Blinker dürfen nicht mehr verwendet werden.
Das Fahren am Gehsteig ist weiterhin nicht erlaubt, gefahren werden darf auf Radwegen oder der Fahrbahn.

Unsere Tipps für Sie:
- Falls Ihr Kind keinen E-Scooter mit Blinkern hat, überprüfen Sie beim Nachrüsten des Fahrzeuges auch gleich alle anderen Funktionen wie die Bremsen und die Beschaffenheit der Reifen.
- Üben Sie mit Ihrem Kind die neuen Funktionen und wie man richtig blinkt.
- Nehmen Sie Ihr Kind zum Kauf eines Helmes mit, nicht jeder Helm passt perfekt auf jeden Kopf.
- Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran und tragen Sie ebenfalls bei jeder Fahrt mit E-Bike, E-Scooter oder Segway einen passenden Helm.