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Überblick

Eine Studie von Juliane Stark von der Universität für Bodenkultur Wien und Kolleg:innen (2019) ergab, dass Kinder für den Schulweg aktive Mobilität passivem Mitfahren im Auto vorziehen. Dies ist aus verkehrspsychologischer Sicht sehr erfreulich, weil die Forschung eindeutig gezeigt hat, dass Kinder nur dann ein gutes Gefahrenbewusstsein im Straßenverkehr entwickeln können, wenn sie sich auch aktiv mit dem Verkehrssystem auseinandersetzen können. Aktive Mobilität ist ein wichtiger Baustein in der Verkehrssinnbildung. Die Entwicklung eines guten Verkehrssinns kann aber auch beim passiven Mitfahren im Auto gefördert werden, wenn Kinder aktiv miteinbezogen werden, indem sie zum Beispiel angeben sollen, wann die Ampel auf grün springt oder Verkehrszeichen am Fahrbahnrand gesucht werden.

Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen zu den einzelnen Verkehrsmitteln aus der Verkehrssicherheitsperspektive zusammengefasst.

1. Zu Fuß gehen

Beim Zufußgehen haben Kinder die Möglichkeit, in ihrem Tempo den Verkehrsraum zu erkunden. Optimalerweise sind sie dabei gut angeleitet und insbesondere zu Beginn der Volksschule auch begleitet. Wie Sie hier am besten vorgehen, haben wir unter dem Punkt Das richtige Verhalten am Schulweg für Sie zusammengefasst.

Weitere Tipps für Sie

Beim Zufußgehen können Sie spielerisch auch das verkehrsrelevante Sehen des Kindes trainieren, indem Sie zum Beispiel mit dem Spiel „Ich seh, ich seh, was du nicht siehst!“ immer wieder die Aufmerksamkeit Ihres Kindes auf verkehrsrelevante Details lenken. Analoges gilt für das verkehrsrelevante Hören.

2. Roller

Muskelbetriebene Roller erfreuen sich bei Kindern immer größerer Beliebtheit. Sie folgen oft den Laufrädern. Roller trainieren wie Laufräder den Gleichgewichtssinn und unterstützen die Radfahrkompetenz. Je besser der Gleichgewichtssinn entwickelt ist, umso sicherer können Kinder mit ihrem Roller fahren und umso besser funktioniert dann auch das motorische Handling beim Fahrradfahren.

Kinder bis zum 8. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung Rollerfahren, ab dem 8. Lebensjahr dürfen sie dies am Gehsteig auch unbegleitet. Wenn sie eine Fahrbahn queren möchten, muss der Roller geschoben werden. Aus verkehrspsychologischer Sicht ist diese Regelung sehr sinnvoll, weil sich die Fähigkeit zum raschen Bewegungsstopp bei Kindern im Volksschulalter erst entwickeln muss und damit sichergestellt werden kann, dass das Kind nicht ungewollt auf die Fahrbahn rollt oder ein Stoppschild überfährt (vgl. dazu Psycho-motorische Leistungsfähigkeit).

Unser Tipp

Es gibt zwar keine gesetzliche Helmpflicht beim Rollerfahren, wir raten aber jedenfalls zum Tragen eines richtig angepassten Radhelms und zu guter Sichtbarkeit durch beispielsweise helle Kleidung oder Reflektoren.

3. Fahrrad

Motorisch durchschnittlich entwickelte und trainierte Kinder besitzen ab ca. 3 Jahren die Basisfertigkeiten für Radfahren. Am Ende der Volksschulzeit sind die Radkompetenzen für gewöhnlich so weit ausgebildet, dass auch komplexe Manöver mit dem Fahrrad bewältigt werden können. Aus diesem Grund ist in der 4. Schulstufe die Absolvierung der Freiwilligen Radfahrprüfung vorgesehen.

Im Folgenden haben wir für Sie Hintergrundwissen und Tipps rund um das Thema Fahrrad und Kind zusammengefasst. Wann sind Fahrräder betriebssicher, welche Ausstattung braucht es noch, ab wann dürfen Kinder wie und warum Radfahren und wie übt man am besten mit ihnen?

Ausstattung von Fahrrädern

Radfahren ist in der Straßenverkehrsordnung StVO geregelt. Die sie ergänzende nachgeordnete Fahrradverordnung FV definiert die verkehrssichere Ausrüstung für ein- und mehrspurige Fahrräder und den Transport mit Fahrrädern (Fahrradanhänger, Kindersitze).

Im Straßenverkehr darf nur mit vorschriftsgemäß ausgestatteten Fahrrädern gefahren werden. Zur vorschriftsmäßigen Ausstattung zählen dabei 2 voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen, eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen (Klingel, Hupe), ein nach vorne wirkender, mit dem Fahrrad fest verbundener Scheinwerfer mit weißem oder hellgelbem ruhendem Licht und ein rotes Rücklicht, ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler und ein nach hinten wirkender roter Rückstrahler (beide dürfen auch mit dem Schweinwerfer bzw. dem Rücklicht verbunden sein). Weiters sollte es mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen sowie an Vorder- und Hinterrad mit nach beiden Seiten wirkenden gelben oder weißen Rückstrahlern (sog. Katzenaugen) ausgestattet sein (vgl. Abbildung).

Abbildung: Vorschriftsmäßige Fahrradausstattung

 

Helmpflicht bis 12 Jahre

Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen beim Radfahren einen Fahrradhelm tragen (möglichst nach EN1078-Norm, inkl. CE-Kennzeichnung, unbeschädigt). Die Radhelmpflicht gilt auch bei Transport auf dem Kindersitz oder im Fahrradanhänger.

Weitere Tipps für Sie

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Insbesondere ältere Kinder „vergessen“ gerne auf den Helm, weil sie ja schon groß sind und die Großen auch oft keinen tragen. Auch hier gilt: Kinder lernen gerne und schnell am Modell durch beobachten und nachahmen.

Das Probieren des Helms beim Kauf ist unverzichtbar. Ein gut sitzender, nicht drückender Helm erhöht die Freude am Tragen. Ein zusätzlich modisches Design verbessert die Akzeptanz.

Ab wann dürfen Kinder wie Radfahren

Grundsätzlich können Kinder auf Österreichs Straßen von klein auf Fahrradfahren. Es gilt allerdings folgende Bestimmungen zu berücksichtigen. Ohne Absolvierung der Freiwilligen Radfahrprüfung ist das Radfahren für Kinder bis zum 12. Lebensjahr nur unter Aufsicht einer Begleitperson, die zumindest das 16. Lebensjahr vollendet hat, erlaubt. Unbegleitet bzw. allein dürfen Kinder ab dem 12. Lebensjahr ein Fahrrad auf öffentlichen Verkehrsflächen benützen, das Ablegen einer Prüfung ist dafür nicht notwendig. Mit der Absolvierung der Freiwilligen Radfahrprüfung in der 4. Schulstufe und dem Erwerb des Radfahrausweises ist unbegleitetes Radfahren bereits ab dem neunten Lebensjahr möglich.

Den Erziehungsberechtigten obliegt jedenfalls die Aufsichtspflicht über ihre Kinder sowie die Verantwortung für gegebenenfalls notwendige Einschränkungen betreffend der örtlichen und zeitlichen Radverwendung. Weitere Informationen bezüglich infrastruktureller Regelungen finden Sie auch unter Mein Schulumfeld.

Entwicklungspsychologische Forschungsergebnisse zeigen, dass ausreichende motorische Voraussetzungen für sichere Radverkehrsteilnahme bei Kindern im Alter von 9 oder 10 Jahren nicht zwingend auch auf ausreichende intellektuell-kognitive oder sozial-emotionale Fähigkeiten sowie hinreichende sensorische Informationsverarbeitung schließen lassen. Die einzelnen Fähigkeitsbereiche entwickeln sich unterschiedlich schnell. Für sichere Verkehrsteilnahme auch bei höheren Geschwindigkeiten als zu Fuß und in komplexen Verkehrssituationen ist aber ein sicheres und rasches Zusammenspiel aller Einzelfähigkeiten notwendig. Das bedeutet, dass selbst 9- oder 10-jährige Radfahrer:innen mit absolvierter Freiwilliger Radfahrprüfung im Straßenverkehr erheblich gefährdet sein können und nicht immer und überall als zuverlässige Verkehrsteilnehmer:innen betrachtet werden können.

Weitere Tipps für Sie

Erarbeiten und üben Sie jede neue Radstrecke mit Ihrem Kind. Gehen Sie dabei analog zu unserem 5-Schritte-Programm für den sicheren Schulweg vor. Wir empfehlen, regelmäßig an geeigneten Stellen entlang der Strecke stehen zu bleiben und den jeweiligen Streckenabschnitt sowie das beobachtete Fahrverhalten Ihres Kindes zu besprechen.

Radfahren lernen

Es gibt sehr gute schulische Fahrradtrainings. Um wirklich kompetent und sicher Radfahren zu können, braucht es aber oftmalige Wiederholung und Übung, was schulische Fahrradtrainings verständlicher Wiese nicht leisten können. Optimalerweise besitzen die Kinder bei Absolvierung dieser Trainings auch schon gute Grundkenntnisse und bekommen dann vom Radtrainer oder der Radtrainerin Übungen und Tipps, um noch besser und sicherer zu werden.

Fahrradfahren lernen ist somit Aufgabe des Elternhauses. Hilfsmittel braucht man dafür keine oder nur wenige (vgl. Abbildung).

Abbildung: Mögliche Übungshilfsmittel

Unser Tipp für Sie

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
vom Einfachen zum Komplexen.

  1. Als Einstiegsübung bietet sich an, den Umgang mit dem Fahrrad zu üben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
  • Fahrrad schieben und über Hindernisse anheben
  • Wettschieben mit Hindernissen
  • Auf- und Absteigen
  • Links und rechts Auf- und Absteigen und dabei innerhalb einer vorher aufgezeichneten Straßenkreidespur bleiben
  • Fahrrad abstellen
  1. Gelingt die erste Übung, wird es ein bisschen schwieriger. Die 2. Übung heißt Spur halten.
  • Breite Spur fahren (diese kann mit Straßenkreide aufgezeichnet werden oder mit Seilen gelegt werden)
  • Enge Spur fahren
  • Beidhändig und einhändig enge Spur fahren
  • Blick zurück und enge Spur fahren
  • Blick zurück, auf visuelle und/oder akustische Anweisung reagieren und trotzdem enge Spur fahren (z.B. Wie viele Finger halte ich gerade hoch? Welche Farbe hat mein Schal?)
  • Langsamer werden bis fast stehen bleiben und dann wieder weiterfahren
  1. Gelingt auch der 2. Schritt zufriedenstellend, kann die Aufgabe noch ein bisschen schwieriger werden. Wir empfehlen das Umfahren von Hindernissen wie Hütchen oder Wasserflaschen und das Ausfahren von z.B. Achtern. Auch hier geht es vom Einfachen zum Komplexen, die Übung kann zunächst beidhändig und dann einhändig ausgeführt werden. Einhändig fahren zu können, ist eine wichtige Vorübung für das notwendige Handzeichen beim Abbiegemanöver.
  1. Bremsübungen
  • Auf Kommando (visuell oder akustisch) so rasch wie möglich bremsen
  • Zielbremsen vor einer Markierung bei langsamem Tempo
  • Zielbremsen vor einer Markierung bei schnellerem Tempo
  1. Üben des Rechts- und Linksabbiegens

Wenn Ihr Kind die Übungsaufgaben 1 bis 4 gut meistert, können Sie beginnen, die schwierigste Fahrradaufgabe zu üben – das Abbiegemanöver. Fordernd ist hier aufgrund seiner hohen Komplexität vor allem das Linksabbiegemanöver. Es besteht aus den folgenden 8 Schritten:

  1. Schritt: Nach links zurückschauen (um überholende Fahrzeuge zu erkennen)
  2. Schritt: Rechtzeitig ein deutliches Handzeichen nach links geben
  3. Schritt: Zur Fahrbahnmitte einordnen und bis zur Kreuzung vorfahren (wenn kein Fahrstreifenwechsel erfolgt) oder den Fahrstreifen zum Linksabbiegen wechseln und bis zur Kreuzung vorfahren
  4. Schritt: Fußgänger:innen beachten
  5. Schritt: Den Vorrang (und Querverkehr) beachten
  6. Schritt: Den Gegenverkehr beachten (Gegenverkehrsregel)
  7. Schritt: In weitem Bogen nach links abbiegen
  8. Schritt: Nochmals auf Fußgänger:innen achten

Unsere Tipps für Sie

Achten Sie beim Üben auf gute Sichtbarkeit Ihres Kindes (z.B. durch helle Kleidung, Reflektoren, Warnweste).
Vermeiden Sie Ablenkungen durch Smartphone, Musik, etc.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran!

 

Die Freiwillige Radfahrprüfung

Die Freiwillige Radfahrprüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Nach positiver Absolvierung der einheitlichen Theorieprüfung erfolgt die praktische Prüfung, wobei diese auf einem Verkehrsübungsplatz, in einer verkehrsberuhigten Zone oder im realen Straßenverkehr durchgeführt werden kann. Die Praxisprüfung wird in enger Kooperation mit der örtlichen Polizei abgenommen, es gibt für diesen Prüfungsteil allerdings noch keine einheitlichen Prüfungsrichtlinien. Im Rahmen der Freiwilligen Radfahrprüfung werden die körperliche und geistige Eignung des Kindes sowie die Anwendung der straßenpolizeilichen Vorschriften im Verkehrsraum überprüft. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion stellt auf Antrag der Eltern einen Ausweis aus, der vom Kind beim Radfahren im öffentlichen Straßenraum mitzuführen ist. Der Geltungsbereich des Radfahrausweises kann von den Eltern örtlich eingeschränkt werden.

Das Bestehen der Freiwilligen Radfahrprüfung ist ein wichtiger Meilenstein in der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung, der Radfahrausweis der erste Führerschein mit damit verbundenen verschiedenen Rechten und Pflichten.

Aus verkehrspsychologischer Sicht kann festgehalten werden, dass die im Rahmen der Ausbildung zur Freiwilligen Radfahrprüfung erfolgende systematische Befassung mit dem System Verkehr sowie das motorische Radfahrtraining die Entwicklung der kindlichen Verkehrskompetenz nachhaltig positiv beeinflussen. Schützhofer (2017) konnte zeigen, dass Kinder, die am Ende der Volksschulzeit die Freiwillige Radfahrprüfung ablegten, verglichen mit Kindern, die dies nicht taten, noch im jungen Erwachsenenalter eine signifikant schnellere Wahrnehmungsgeschwindigkeit in Verkehrssituationen hatten sowie eine bessere Gefahrenwahrnehmung.

4. Auto

Kinder müssen im Auto fachgerecht gesichert werden, die Unfallauswertungen seit Einführung der Gurtpflicht im Jahr 1973 zeigen klar, dass Gurte Leben retten. Die Wichtigkeit der Kindersicherung im Auto wird auch deutlich, wenn man Detailauswertungen von Kinderunfällen betrachtet. Eine Analyse der Unfallforscher der Versicherer (UDV, 2018) ergab für Deutschland, dass Kinder bis zu einem Alter von 9 Jahren am häufigsten als Mitfahrende im PKW verunglücken, ab 10 Jahren rückt dann das Fahrrad an erste Stelle und das Mitfahren im PKW auf den 2. Platz. Für Österreich gibt es so eine Auswertung zwar nicht, es sind aber vergleichbare Ergebnisse anzunehmen.

Wie und wann Kinder in Kraftfahrzeugen gesichert werden müssen, ist in Paragraf 106 des Kraftfahrgesetzes KFG festgehalten, Absatz 5 wird im Folgenden zitiert:

(5) Der Lenker [die Lenkerin] hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die

  1. 135 cm und größer sind, auf einem Sitzplatz eines Kraftfahrzeuges, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, nur befördert werden, wenn sie den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen,
  2. kleiner als 135 cm sind, in Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, nur befördert werden, wenn dabei geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern,
  3. das 3. Lebensjahr vollendet haben, in Fahrzeugen der Klassen M2 und M3, die nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden, die vorhandenen Sicherheitssysteme (Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtung) benutzen, wenn sie sich auf ihrem Sitz befinden. Falls eine erwachsene Begleitperson im Omnibus mitfährt, so geht diese Verpflichtung auf diese Person über.

(nachzulesen unter: RIS – Kraftfahrgesetz 1967 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.06.2023 (bka.gv.at)) (letzter Aufruf: 30.06.2023)

Es ist nicht nur wichtig, dass der Kindersitz ein entsprechendes ECE-Prüfzeichen hat, er muss auch richtig angewendet werden können.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung führt im Falle einer Verkehrskontrolle nicht nur zu einer Geldstrafe, sondern auch zum Eintrag eines sog. Vormerkdelikts im Rahmen des österreichischen Vormerksystems. Bei 2 Eintragungen innerhalb von 2 Jahren wird behördlicherseits eine Maßnahme angeordnet, welche auch ein Kindersicherungskurs sein kann.(5)

Unsere Tipps für Sie

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, fahren Sie nicht los, bevor nicht alle Autoinsass:innen richtig angegurtet sind.

Lassen Sie Ihr Kind stets gehsteigseitig und niemals fahrbahnseitig aussteigen. Fahren Sie erst weiter, wenn Ihr Kind den Gehsteig erreicht hat.

Auf die Kindersicherung bei den Türen nicht vergessen.

5. Bus

Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es nicht in jedem Ort eine Schule. Auch Volksschulkinder fahren dann bereits mit dem Bus zum Unterricht. Im städtischen Bereich spielt der Bus als Verkehrsmittel für den Schulweg ebenfalls eine Rolle. So nutzen laut einer Studie von Stark, Singleton und Uhlmann (2019) ca. 25 % der Wiener Volksschulkinder für ihren Weg zur Schule den öffentlichen Verkehr. Schulbusunfälle spielen bei Schüler:innenunfällen erfreulicher Weise nur eine geringe Rolle (AUVA, 2015). Die folgende Abbildung zeigt, dass aber auch das richtige Verhalten für die sichere Nutzung eines (Schul-)Busses gelernt werden will. Wie aus der Grafik ersichtlich, verteilen sich die Busunfälle zu gleichen Teilen auf Unfälle im fahrenden Bus und Unfalle im Haltestellenbereich. Letztere ereignen sich am häufigsten beim Ein- und Aussteigen oder beim Warten im Haltestellenbereich.

Abbildung: Aufschlüsselung von Schüler:innenunfällen mit Schwerpunkt Schulbusunfälle

Unsere Tipps für Sie

Erklären Sie Ihrem Kind, dass die Bushaltestelle kein Spielplatz ist. Insbesondere jüngere Kinder werden durch das Warten mit Gleichaltrigen leicht zum Spielen angeregt. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist des Weiteren das Einhalten eines Mindestabstands zum Straßenrand.

Schubsen und Drängeln beim Ein- und Aussteigen sind gefährlich. Wenn die Kinder geordnet und hintereinander ein- und aussteigen, kann ein Gutteil der Busunfälle vermieden werden. Unfälle im fahrenden Bus können reduziert werden, wenn die Kinder sich im Bus nach Möglichkeit einen Sitzplatz suchen und sich ansonsten gut festhalten und die Schultasche zwischen den Beinen abstellen.

Nach dem Aussteigen gilt es, den toten Winkel des Busses nicht zu vergessen. Wir empfehlen, die Fahrbahn erst zu queren, nachdem der Bus die Haltestelle verlassen hat.