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Mit der 33. Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung wurde die Errichtung einer Schulstraße im unmittelbaren Schulumfeld möglich gemacht. Sie soll die Straße vor der Schule sicherer machen.

Durch den Bring- und Abholverkehr vor Schulen kommt es frühmorgens oft zu Staus und Verkehrsunübersichtlichkeiten. Schüler:innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Schule kommen, können durch die neue Maßnahme der Schulstraße besser geschützt werden. Auf der Schulstraße sind das Gehen auf der Fahrbahn und das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autos dürfen in bestimmten Ausnahmefällen in Schrittgeschwindigkeit zufahren.

Ob die Voraussetzungen für eine Schulstraße gegeben sind, wird von der Behörde und Sachverständigen überprüft. Die Schule, der Elternverein sowie Anrainer:innen werden in die Entscheidung mit einbezogen.

Aus verkehrspsychologischer Sicht bringt die neue Schulstraße folgende Vorteile mit sich:

+    Kinder können nur dann ein gutes Gefahrenbewusstsein entwickeln, wenn sie sich aktiv im Straßenverkehr bewegen können.

+      Die Schulstraße bietet dafür einen guten Rahmen im Schonraum.

+      Eltern können im verkehrsberuhigten, geschützten Bereich Schulwegtrainings durchführen.

+      Kinder können im geschützten Bereich bereits früher auch unbegleitet aktiv unterwegs sein.

Die Schulstraße ist somit ein wichtiger Schritt am Weg, um Kindern je nach Alter begleitet oder unbegleitet aktive und sichere Mobilität am Schulweg ermöglichen zu können.

Foto Verkehrszeichen Schulstraße: © BMK, Foto Leitfaden Schulstraße: © BMK, Klimabündnis Österreich

Unser Tipp an Sie

Besprechen Sie mit Ihrem Kind die geltenden, besonderen Regelungen für die Schulstraße und warum diese nicht auf anderen (allen) Straßen gelten.