Neueste Beiträge
Tretroller, Roller, Kickroller, Miniklapproller oder Scooter sind rechtlich gesehen Kinderspielfahrzeuge, eine Klingel oder Glocke ist nicht verpflichtend erforderlich und ist auch beim Kauf eines solchen Fahrzeugs nicht automatisch dabei. Eine Klingel kann aber in brenzligen Situationen helfen, sich bemerkbar zu machen. Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug Ihres Kinder mit einer Klingel nachzurüsten.
Mehr Informationen und Tipps zum sicheren Rollerfahren erhalten Sie auch in der Elternbroschüre von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA, die Sie hier beziehen können.
Unsere Tipps für Sie:
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es an Fußgänger:innen oder Menschengruppen sicher vorbeifahren kann und welche Sicherheitsabstände zu wahren sind. Eine Klingel sollte nicht missbräuchlich verwendet werden.
Auch das Klingeln sollte geübt werden, achten Sie darauf, dass Ihr Kind mit dem Daumen gut an sie herankommt.