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Fußgängerinnen und Fußgänger haben seit Inkrafttreten der 19. Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO vom 01.10.1994 Vorrang, wenn sie den Zebrastreifen erkennbar benützen wollen.
Eine Verkehrsbeobachtungsstudie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt, dass jedes zwanzigste Fahrzeug Kinder nicht ungehindert die Fahrbahn am Zebrastreifen queren lässt.[1] Diese hohe Zahl ist umso erschreckender, als Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind und Autofahrende sich Kindern so nähern sollten, dass sie jederzeit anhalten können. Trischler und Salamon[2] vermuten, dass dieser Umstand der schlechteren Sichtbarkeit durch die geringere Körpergröße von Kindern geschuldet ist.
Kinder können erst mit ca. 10 Jahren Geschwindigkeiten und Distanzen zuverlässig einschätzen, die tiefenperspektivische Wahrnehmung ist davor noch nicht vollständig ausgebildet. Das bedeutet, dass es zu gefährlichen Situationen führen kann, wenn Kinder aufgrund der eben angeführten entwicklungspsychologischen Besonderheiten die Querungslücke falsch eingeschätzt haben oder unvermittelt die Fahrbahn betreten und die Autofahrenden ihre Geschwindigkeit nicht mehr drosseln können.
Wir haben bereits im Blog „Laufende Volksschulkinder benötigen 1,8 Meter bis zum Stillstand“ darüber berichtet, dass Kinder, anders als Erwachsene, eine einmal begonnene Bewegung noch nicht abrupt abstoppen können. Dies kann ebenfalls zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen bzw. eine bereits gefährliche Situation zusätzlich brisant machen.
[1]Presseaussendung des KFV (01/2025): Anhaltebereitschaft von Kfz-Lenker:innen an Schutzwegen. Downloadbar unter: https://www.kfv.at/jedes-zwanzigste-fahrzeug-laesst-kinder-nicht-ungehindert-ueber-den-schutzweg-gehen/
[2] Trischler P. & Salamon B. (2014). Schauplatz Schutzweg: Anhaltebereitschaft von Kfz-Lenkern an Schutzwegen. Zeitschrift für Verkehrsrecht 11/2014, S.377-380.

Foto: © Mag. Alek Kafka
Unsere Tipps an Sie:
Gehen Sie sowohl als Fußgänger:in als auch als Autofahrer:in stets mit gutem Beispiel voran!
Erklären Sie Ihrem Kind, dass eine Fahrbahnquerung die volle Aufmerksamkeit erfordert und es sich bei diesem Vorgang nicht durch Freunde, Spiele oder gar dem Smartphone ablenken lassen soll.
Der Links-rechts-links Blick ist bei jeder Fahrbahnquerung einzuhalten, egal ob Ihr Kind auf einem Zebrastreifen oder einer geregelten Kreuzung mit Ampelschaltung queren möchte.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind im Straßenverkehr gut sichtbar ist, indem es keine dunkle Kleidung trägt und möglichst Reflektoren an Jacken, Schuhen und Schultasche angebracht sind.